Daniel Beindorf ist spezialisiert auf Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht. Neben der allgemeinen versicherungsrechtlichen Beratung (von der Vertragsgestaltung bis zur Deckungsauseinandersetzung) berät er Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung, beispielsweise zur Gestaltung von Vorstandsverträgen für Sozialversicherungsträger, zu Organisations- und Finanzierungsfragen innerhalb des Sozialversicherungssystems sowie zu Fragen der Sozialversicherungspflicht.
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer internationalen Großkanzlei sowie im Referendariat bei Wilhelm Rechtsanwälte legte Daniel Beindorf einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Sozialversicherungsträger in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Fusionen.
Daniel Beindorf hat in Trier und Athen studiert und eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung im anglo-amerikanischen Recht abgeschlossen. Er spricht Englisch verhandlungssicher.
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