Rechtsanwältin
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anja.mayer[at]wilhelm-rae.de
Dr. Anja Mayer spezialisiert sich auf die Prozessführung vor staatlichen und Schiedsgerichten an der Schnittstelle zwischen dem Haftungs- und Erst- bzw. Rückversicherungsrecht. Sie führt insbesondere Gerichtsverfahren auf den Gebieten der gesellschaftsrechtlichen Organ-, Produkt-, Anwalts- und Amtshaftung sowie des allgemeinen Zivilrechts.
Vor ihrer Tätigkeit für die Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten war sie mehrere Jahre als Anwältin bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Litigation & Dispute Resolution beschäftigt. Dort führte sie vor allem umfangreiche Schadensersatzprozesse im Bereich der Vorstandshaftung und koordinierte die mandanteninterne Sachverhaltsaufklärung. Daneben begleitete sie Verfahren in einem breiten Spektrum der allgemeinen zivilrechtlichen Vertrags- und Deliktshaftung, einschließlich der Mängelgewährleistung in Liefer-, Werk- und internationalen Anlagenbauverträgen.
Dr. Anja Mayer legt im Rahmen ihrer Beratung besonderen Wert auf die wirtschaftliche Bewertung von Prozessrisiken und -chancen. Sie erarbeitet mandantenorientierte Verfahrensstrategien sowie wirtschaftlich sinnvolle alternative Streitlösungen.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt daneben auf der Vermeidung von Haftungsrisiken bei der Vertragsgestaltung. Hierbei kann sie insbesondere auf ihre vielfältige Prozesserfahrung über typische streitige Vertragsklauseln zurückgreifen. Sie beriet mittelständische und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften bei der Gestaltung von nationalen und internationalen (Rahmen-)Lieferverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anlagenbauverträgen sowie im allgemeinen Zivil- und Gesellschaftsrecht.
Seit 10 Jahren beschäftigt sich Dr. Anja Mayer mit der Bewertung und Streitlösung bei internationalen Sachverhalten und Gerichtsverfahren. Vor ihrer Anwaltstätigkeit war sie unter anderem an der Bucerius Law School tätig. Dort hielt sie Veranstaltungen zum internationalen Privat- und Zivilprozessrecht ab. Sie verfügt über vertiefte Kenntnisse im französischen und russischen Recht. 1998 erwarb sie die licence en droit in Paris. 2009 veröffentlichte sie eine Arbeit zur Anerkennung ausländischer Mobiliarsicherheiten im deutsch-russischen Rechtsverkehr.
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