Rechtsanwalt
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Maximilian Hofmann berät unsere Mandanten an der Schnittstelle des Haftungs-, Versicherungs- und Gesellschaftsrechts.
Er begleitet die Regulierung von Schadensfällen mit der Bewertung von Schadensersatz- sowie Deckungsansprüchen. Mandanten unterstützt er sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr der Ansprüche. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Bereichen Organhaftung und D&O-Versicherung.
Im Gesellschaftsrecht berät Maximilian Hofmann unter anderem zu M&A, Restrukturierung und Corporate Governance. Erst- und Rückversicherer (insbesondere VVaG) begleitet er bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie der Umsetzung von Solvency II-Anforderungen.
Maximilian Hofmann beherrscht Englisch verhandlungssicher.
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