Im Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmen, deren Organe und Gesellschafter. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf dem Gesellschaftsrecht in kritischen Situationen.
Die in den letzten Jahren strenger werdenden Anforderungen an Gesellschaften und Organe erfordert eine gesellschaftsrechtliche Beratung, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens unter Vermeidung von Risiken für Organe und Gesellschaft dennoch verbessert.
Neben den klassischen Beratungsfeldern des Gesellschaftsrechts beraten wir Unternehmen in den Bereichen:
- Begleiten der Sanierung und Restrukturierung sowie der Sanierungsplanung
- Umstrukturierung und Reorganisation (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Verkauf von Unternehmsanteilen
- Begleitung von Transaktionen einschließlich der Legal Due Diligence
- Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen bei Organstreitigkeiten
- Vorbereitung von kritischen Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften
- Aufbau und Prüfen von Risikomanagementsystemen anhand der aktuellen rechtlichen Anforderungen
- Schaffen effektiver Compliancemaßnahmen
- Gestaltung der Haftung der Unternehmensführung, Möglichkeiten der (rückwirkenden) Freistellung
- Wirtschaftsstrafrecht
- Straf- bzw. ordnungsrechtliche Risikovorsorge, insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftaten, Umweltdelikten, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstößen